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Ausbildungsreif?

Sie haben sich entschieden, nach der Schule mit einer Ausbildung in die berufliche Zukunft zu starten.

Guter Plan. Aber wann ist ein junger Mensch tatsächlich "Ausbildungsreif"?
Welcher Job passt?

"Ausbildungsreif" sind nicht unbedingt diejenigen mit den besten Schulnoten. Gemeint ist eher:

Morgens pünktlich in der Firma erscheinen, höflich mit Kollegen umgehen, den Arbeitstag konzentriert meistern. Neben diesen sogenannten "Arbeits- und Sozialtugenden" sind natürlich auch die "berufsspezifischen Neigungen" wie Fähigkeiten in Mathe oder Englisch entscheidend, welcher Beruf passt.

Perfektes Rüstzeug
Klar ist: Bei der Suche nach dem passenden Ausbildungsplatz zählt der persönliche Eindruck. Ist der ebenso gut wie Noten und Benehmen, so ist das Rüstzeug perfekt. Die Anstrengung lohnt, denn eine Ausbildung ist und bleibt die beste Grundlage für die gesicherte Zukunft. Unser Tip: Die Schule ernst nehmen und die "Mission Ausbildung" erfolgreich starten!

Verhaltensregeln für Azubis

Für einen guten Start ins Berufsleben sollten Sie sich optimal vorbereiten. Bringen Sie Ihre Papiere am ersten Arbeitstag mit und zeigen Sie Engagement im Job.
Folgende Papiere sind mitzubringen:

  • Girokonto für die Überweisung Ihrer Vergütung
  • VL-Bestätigung von der Bausparkasse Schwäbisch Hall oder Union Investment. Ob Sie vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten, steht im Ausbildungsvertrag.
  • Lohnsteuerkarte erhalten Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung
  • Versicherungsbetätigung der Krankenversicherung
  • Rentenversicherungsnummer und Sozialversicherungsnachweis beantragt die Krankenkasse für Sie

Rechte und Pflichten

Ihre Ausbildungsstätte muss Ihnen so viel beibringen, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen und die Prüfung bestehen können. Dazu muss Ihnen u.a. geeignetes Arbeitsmaterial gegeben werden und Sie werden für die Berufsschule freigestellt. Sie als Azubi sollen Ihre Arbeit sorgfältig ausführen, Weisungen befolgen, pfleglich mit Werkzeug und Räumlichkeiten umgehen.
Auch wichtig: Betriebsinternes nicht bei der nächsten Party herausposaunen!

Probleme?

Wenn sich in der Firma niemand für Sie zuständig fühlt, dann ist der Ausbildungsberater Ihrer zuständigen Kammer der richtige Ansprechpartner. Er vermittelt zwischen Ausbildungsbetrieb und Azubi. Auch Probleme mit der Berufsschule kann er meist lösen. Übrigens hilft der Ausbildungsberater auch bei Insolvenz des Arbeitgebers oder wenn der Azubi die Probezeit nicht besteht.

Probezeit

In der Probezeit prüft nicht nur der Betrieb, ob der Auszubildende fachlich und persönlich für den Beruf geeignet ist. Auch als Azubi sollten Sie die Zeit nutzen, um Ihre Vorstellungen mit der Realität zu vergleichen.

Dauer der Probezeit

Laut §20 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beginnt das Berufsausbildungsverhältnis mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern. Wird die Probezeit für länger als ein Drittel zum Beispiel durch Krankheit unterbrochen, verlängert sie sich um die Zeit der Unterbrechung. Eine Regelung zur Unterbrechung muss im Berufsausbildungsvertrag getroffen werden.

Nutzen Sie die Probezeit

Versuchen Sie innerhalb der Probezeit ein umfassendes Bild von Ihren zukünftigen berufstypischen Tätigkeiten zu erhalten. Nur so können Sie feststellen, ob Sie mit Ihrer Berufswahl richtig liegen. Eine gesunde Neugierde dürfen Sie ruhig an den Tag legen. So signalisieren Sie Interesse und nutzen die Chance, die betrieblichen Prozesse und Aufgaben näher kennen zu lernen. Urlaub in der Probezeit sollte tabu sein und nur im Ausnahmefall beantragt werden.

Sprechen Sie über Probleme

Aber nicht nur die Arbeit, auch die zwischenmenschliche Chemie muss stimmen, damit Ihre Ausbildung optimal verläuft und Sie sie in guter Erinnerung behalten. Bei Problemen ist der beste Weg, ein offenes Gespräch mit den betreffenden Kollegen oder Vorgesetzten zu suchen. So vermeiden Sie Missverständnisse und schaffen sich die Möglichkeit, selbst Stellung zu nehmen.

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