|
Ausbildung verkürzen!
|
Wenn zu erwarten ist, dass der Auszubildende die Ausbildung schneller schafft als die Regelzeit vorsieht, kann er sie verkürzen. Betrieb und zuständige Kammer müssen dem zustimmen.
|
|
Verkürzung ist freiwillig
Bis zum 1. August 2006 galt:
Konnte ein Auszubildender ein Berufsgrundbildungsjahr vorweisen, verkürzte sich die Ausbildung automatisch um ein Jahr. Diese Regelung gilt nun nicht mehr. Es gibt stattdessen Empfehlungen, an denen sich Auszubildender und Betrieb orientieren können.
Mögliche Voraussetzungen
- Besuch eines Berufsgrundbildungsjahres oder einer Berufsfachschule
- Bereits abgeschlossene Berufsausbildung
- Fachoberschulreife oder Hochschul- bzw. Fachhochschulreife
- Besondere Leistungsfähigkeit durch Alter und Reife
Weniger Zeit für die gleichen Inhalte
Als Auszubildender sollten Sie prüfen, ob Sie es mit weniger Zeit schaffen, Ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Denn Sie müssen - wie alle anderen - die gleichen Inhalte lernen. Nur haben Sie dafür weniger Zeit. Daher sollten sowohl der betriebliche Ausbildungsplan als auch der Berufsschulunterricht frühzeitig darauf abgestimmt sein.
Haben Sie und Ihr Betrieb sich für eine Verkürzung entschieden, muss rechtzeitig ein Antrag bei der zuständigen Kammer gestellt werden.