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Geld verdienen!

Wenn Ihr Taschengeld für das neue Handy oder den neuen IPod nicht reicht, können Sie es mit Nebenjobs aufbessern.

Dabei müssen Sie das Jugendschutzgesetz und die Regeln des Finanzamts beachten.

Erst die Schule, dann die Arbeit

Eigenes Geld zu verdienen ist eine feine Sache. Jedoch darf man dies nicht übertreiben. Schüler ab 13 Jahre dürfen täglich nur zwei Stunden arbeiten. Allerdings nicht zwischen 18 und 8 Uhr, sowie vor bzw. während der Unterrichtszeit.

Ab 15 Jahre können es 20 Arbeitstage im Jahr zusätzlich zu den 2 Stunden täglich sein. Dies jedoch nur in den Ferien, Wochenenden sind hierbei tabu.

Ihre Eltern müssen mit dem Nebenjob einverstanden sein. Bei volljährigen Schülern regeln die einzelnen Bundesländer, was erlaubt ist.

Welcher Job ist erlaubt?

Erlaubt sind leichtere Tätigkeiten, wie etwa Prospekte austragen, Nachhilfe geben oder Babysitten. Der Job darf Ihre Gesundheit nicht gefährden. Neben dem Job muss noch genug Zeit für die Schularbeiten bleiben. Ausnahmen gibt es z.B. in der Landwirtschaft.

Gut für Ihre Geldbörse:

Die Jobs sind frei von Sozial-Abgaben und Steuern. Also Brutto gleich Netto. Nur wenn Sie über 7.644 Euro pro Jahr verdienen, müssen Sie Steuern zahlen.

Vergessen Sie nicht das Kindergeld

Sollten Sie mehr als 8.600 Euro im Jahr verdienen, ist das Kindergeld, welches Ihre Eltern für Sie erhalten, in Gefahr. Auch den Kinder-Freibetrag oder Zulagen können Ihre Eltern verlieren. Erkundigen Sie sich deshalb vorab bei Ihrem Finanzamt, ob es nicht vielleicht mehr für die ganze Familie bringt, wenn Sie weniger verdienen. Ihr Gehalt lassen Sie sich dann am besten auf Ihr Konto überweisen. Geld abheben oder mit VR-BankCard bezahlen geht anschließend ganz einfach.

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