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Die Kfz-Versicherung für private PKW und Motorräder

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und bietet Unfallverursachern und -opfern finanziellen Schutz nach Unfällen im Straßenverkehr. Deshalb sind Sie als Halter eines Fahrzeugs zum Abschluss dieser Versicherung verpflichtet, bevor Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Verkehrswegen benutzt wird.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung

    ...schützt Sie vor Ansprüchen, wenn durch Ihr Fahrzeug Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder eine

  • Kfz-Teilkaskoversicherung

    ...schützt Sie bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, wenn diese durch bestimmte Schadensursachen oder Diebstahl entstanden sind.

  • Kfz-Vollkaskoversicherung

    ...umfasst die Teilkaskoversicherung und bietet darüber hinaus Schutz bei mutwilliger Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Fremde oder bei einem selbstverschuldeten Unfall

  • Schutzbrief

    ...bietet Hilfe bei Pannen, Krankheitsfällen oder Unfällen bei Reisen - auch ohne das versicherte Fahrzeug.

  • Fahrerschutz-Versicherung

    ...schützt Sie als Fahrer vor den finanziellen Folgen eines Unfalls - auch bei selbst- oder mitverschuldeten Unfällen.

  • Mopedversicherung

    ...schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie bei der Benutzung Ihres Mopeds anderen zufügen könnten.