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Genussscheine
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Der Genussschein stellt die verbriefte Form eines Genussrechts dar. Es handelt sich um ein gesetzlich nicht geregeltes Wertpapier, welches je nach individueller Ausgestaltung der verbrieften Rechte eher einer Aktie und damit Eigenkapital oder aber einer Anleihe und damit Fremdkapital ähnelt.
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Die Höhe der Verzinsung kann zum Beispiel vom Erreichen von Unternehmenskennziffern abhängig gemacht werden. Das große Problem bei Genussscheinen liegt für Anleger in der Gestaltungsfreiheit der Ausgabebedingungen. Die Ausgabe von Genussscheinen unterliegt keinen festen Regeln. So gibt es Genussscheine, die vorzeitig gekündigt werden können, andere haben feste Laufzeiten.
Genussscheine werden in der Regel nachrangig ausgestaltet, d.h. die Verbindlichkeiten werden im Falle einer Insolvenz erst nach den Forderungen der anderen Fremdkapitalgläubiger bedient. Wie eine Anleihe auch, gewähren die "Genüsse" in der Regel die Rückzahlung des Anlagebetrages zum Nominalwert am Laufzeitende sowie einen jährlichen Zinsanspruch. Die Höhe dieser nicht garantierten Verzinsung hängt aber - wie die Dividende bei der Aktie - vom Jahresgewinn des emittierenden Unternehmens ab. Oftmals wird bei Genussscheinen eine Verlustbeteiligung bis zur Höhe des Kapitaleinsatzes vereinbart.
Genussscheine können börsentäglich veräußert werden. Stückzinsen werden bei Genussscheinen nicht berechnet: Sie werden "flat" notiert; stattdessen beinhaltet der jeweilige Kurs den rechnerisch aufgelaufenen Zins.
Tipp:
Vor einer Anlage in Genussscheine sind die Emissionsbedingungen genau zu studieren. Wer als risikofreudiger Rentenanleger dann doch in Genussscheine investiert, darf sich in der Regel über eine höhere Verzinsung freuen.