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Riester-Rente
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Eingeführt wurde diese zusätzliche Altersvorsorge zum 01. Januar 2002, ihre Bezeichnung verdankt sie dem bei Einführung der "Riester-Rente" amtierenden Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester.
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Die Riester-Rente wird aus allgemeinen Steuermitteln durch Zulagen und ggf. Steuervorteile gefördert.
Die Förderung durch die Riester-Rente ist auf Personenkreise wie Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte beschränkt - solche Menschen also, die einem System der Altersvorsorge angehören, dessen Leistungsniveau in Zukunft abgesenkt wird.
Gefördert wird die zusätzliche Altersvorsorge, die für eine lebenslange Absicherung regelmäßige Zahlungen in monatlichen Raten vorsieht (Rentenversicherungsverträge oder Auszahlungsplan mit Restverrentung). Gefördert werden auch verschiedene Wege der betrieblichen Altersvorsorgung.
Die wichtigsten Punkte der Riester-Rente im Überblick:
- Private und betriebliche Altersvorsorge können seit dem 01. Januar 2002 durch staatliche Zulagen oder Steuerfreiheit gefördert werden.
- Die Teilnahme ist freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung zur privaten Altersvorsorge und auch keine Verpflichtung, die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.
- Rund 13 Millionen Sparer sorgen momentan mit einem Riester Vertrag für ihr Alter vor (Stand März 2010).
- Bei Eheleuten kann jeder Ehepartner einen eigenen Versorgungsanspruch mit der staatlichen Förderung aufbauen. Wer nicht selbst förderungsberechtigt ist, erhält die Förderung, wenn der Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört.
- Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Mindestbeiträge selbst gezahlt werden.
- Die Vergünstigungen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch für Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen von Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds gewährt.
- Die Beiträge für die zusätzliche Altersversorgung können als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung angesetzt werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob dies für den Steuerpflichtigen günstiger ist als die Zulagen.
- Seit 2008 sind bis zu 2.100 EUR absetzbar. Ist der Steuersatz höher als der prozentuale Anteil der Zulagen, wird die Differenz überwiesen.
- Wer die Riester Förderung in Anspruch nehmen will, muss sich zwischen einer klassischen Rentenversicherung einem Fondsspapier oder Bausparer entscheiden.
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Cornelia Wolf
-Kundenberaterin-
Hohe garantierte Rente mit Steuervorteilen!
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