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Rürup - Rente - vielleicht auch das passende für Sie?
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Die Rürup-Rente bietet Selbstständigen mit relativ hoher Steuerbelastung die Möglichkeit, eine steuerbegünstigte Altersvorsorge aufzubauen.
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Angestellte sparen mit der Rürup-Rente zusätzliches Vermögen für die Altersvorsorge an und nutzen die steuerliche Förderung mit dem neuen Sonderausgaben-Höchstbetrag, der bei 20.000 EUR pro Person und Jahr liegt.
Da die Auszahlung der Rürup-Rente erst im Rentenalter und dann als Rente erfolgt, handelt es sich bei dem angesparten Geld laut Sozialgesetzbuch nicht um "verwertbares Vermögen". Daher kann es in der Ansparphase nicht gepfändet werden. Wurde der Vertrag vor Antragstellung auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV-Leistungen) abgeschlossen, dann ist er nicht auf diese Leistungen anrechenbar. Vor Rentenbeginn kann ein Rürup-Vertrag nicht aufgelöst werden.
Kurz und bündig:
- Der Versicherungsnehmer kann sich mit staatlicher Förderung (unter Vorsorgeaufwendungen) eine Altersvorsorge aufbauen.
- Das angesparte Kapital eines Rürup-Rentenvertrages bleibt bei Arbeitslosigkeit unangetastet. Es wird also bei Antrag auf Arbeitslosengeld II nicht zum Vermögen hinzugerechnet, die Altersvorsorge bleibt erhalten.
- In der Ansparphase können Rürup-Verträge nicht gepfändet werden. In der Rentenphase können lediglich die Beträge gepfändet werden, die die Pfändungsgrenzen überschreiten.
- Zwar ist die Rürup-Rente eine Leibrente, deren eingezahltes Kapital verfällt, wenn der Sparer stirbt. Doch bieten einige Gesellschaften Zusatzversicherungen als Hinterbliebenenrenten und eine steuerlich nicht geförderte Beitragsrückgewähr an.
- Die Auszahlung der Rürup-Renten kann ab dem 60. Lebensjahr erfogen, Kapitalwahlrecht und Rentengarantiezeit gibt es nicht.
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Veronika Löffl
-Kundenberaterin-
Vorsorge mit hohen Steuervorteilen!
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